Es ist wichtig für Hauseigentümer die Immobilie auf Mängel prüfen zu lassen, bevor die Gewährleistungsfrist abläuft. Diese Inspektion sollte von einem Fachverständigen durchgeführt werden. Dafür empfehlen sich unabhängige Bausachverständige. Am besten kontaktiert man diesen Sachverständigen ein halbes Jahr vor dem Ablauf der Gewährleistungsfrist. Diese Inspektion wird Schlussbegehung genannt. Viele Bauherren vergessen die Frist und wahren ihre Interessen nicht. Ist die Frist abgelaufen können bestimmte Baumängel nicht mehr reklamiert werden.
Die Bauabnahme
Baumängel treten oft nicht direkt auf, sondern erst nach einem gewissen Zeitraum. Treten die Mängel zum Beispiel erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auf, muss der Bauherr für die Reparatur der Mängel aufkommen. Wie lange ist die Gewährleistungspflicht? In der Regel kann davon ausgegangen werden, das bei privaten Bauherren eine Gewährleistungspflicht von fünf Jahren in der Regel angewendet wird. Diese Frist fängt mit der Bauabnahme an. Werden vor der Bauabnahme schon Mängel gefunden, kann die Bauabnahme verweigert werden. Auch verweigern kann man die Bauabnahme, wenn noch gravierende Installation fehlen, wie zum Beispiel Treppengeländer, Heizung, und ähnliches. Natürlich muss zu der Bauabnahme auch nur das am Haus fertig sein, was auch so vertraglich vorgesehen ist.